AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

1. Bedingte Vertragsannahme
Der Vertrag kommt dann zustande, wenn der Verkäufer nicht innerhalb von 10 Tagen das Vertragsangebot des Käufers
ablehnt.

 

2. Montagearbeiten
1) Die Montage von Küchen, Anbauwänden etc. setzt einen waagerechten Boden voraus. Erforderliche Ausgleichsarbeiten
sind nicht von dem Verkäufer geschuldet und werden gesondert berechnet.
2) Die Mitarbeiter sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vereinbarte Lieferung, Aufstellung oder Montage
der Ware hinausgehen, insbesondere nicht zur Ausführung von Sanitär- und Elektroarbeiten, soweit mit dem Verkäufer nicht
ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.

 

3. Preise
1) Die Preise verstehen sich als Festpreise einschließlich Mehrwertsteuer.
2) Mehrere Käufer haften als Gesamtschuldner.
3) Besondere, über die vertraglich einbezogenen und im Kaufpreis enthaltenen Leistungen hinausgehende, zusätzlich
vereinbarte Arbeiten, wie z. B. zusätzliche Montagearbeiten, werden zusätzlich zu angemessenen Preisen in Rechnung
gestellt und sind spätestens bei Abnahme zu bezahlen.

 

4. Änderungsvorbehalte
1) Serienmäßig hergestellte Waren (Möbel etc.) werden grundsätzlich nach Muster oder Abbildung verkauft.
2) Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde.
3) Abweichungen in Struktur, Farbe, Maß und/oder Maserung gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten,
soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Furniere, Natursteinplatten, Leder, textile Produkte)
liegen und handelsüblich sind.

 

5. Eigentumsvorbehalte
1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Eigentum des
Verkäufers.
2) Der Käufer verpflichtet sich, das Eigentum des Verkäufers auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferten
Waren nicht unmittelbar für den Käufer, sondern für Dritte bestimmt sind, und hat den Empfänger ausdrücklich auf diesen
Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.
3) Der Käufer der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren verpflichtet sich, jeden Standortwechsel und Eingriffe Dritter,
insbesondere Pfändung, unverzüglich dem Verkäu-fer mitzuteilen. Bei Pfändung ist das Pfändungsprotokoll beizufügen.
4) Im Fall der Nichteinhaltung der in den Ziffern 2) und 3) festgelegten Verpflichtungen des Käufers hat der Verkäufer das
Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.

 

6. Lieferung
1) Im Falle einer vereinbarten Frei-Haus-Lieferung (kostenlose Anlieferung) haftet der Käufer dafür, dass der Transport bis
in die Wohnung oder bis zur Anlieferstelle mit den üblichen Mitteln eines Möbeltransportes möglich ist; gleiches gilt für die
Anlieferungsmöglichkeit durch Eingänge und Treppenhäuser.
2) Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt. Dies gilt nicht für zusammengehörende Teile einer Wohnungseinrichtung
(z. B. ein Schrank, eine Sitzgruppe, eine Einbauküche o. ä.) oder für den Fall, dass sich der Verkäufer in Verzug befindet.

 

7. Lieferfrist
1) Falls der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Käufer eine angemessene Nachfrist – beginnend
vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Käufer, oder im Fall kalendermäßig bestimmter
Lieferfrist mit deren Ablauf – zu gewähren. Liefert der Verkäufer bis zum Ablauf der gesetzten Nachlieferfrist nicht, kann der
Käufer vom Vertrag zurücktreten.
2) Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb des Verkäufers oder bei dessen Vorlieferanten,
insbesondere Arbeitsausstände und rechtmäßige Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren
und unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern die Lieferzeit entsprechend. Zum Rücktritt ist der Käufer nur berechtigt,
wenn er in diesen Fällen nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung anmahnt und diese dann nicht innerhalb einer
zu setzenden angemessenen Nachfrist nach Eingang des Mahnschreibens des Käufers beim Verkäufer an den Käufer erfolgt.
Im Falle kalendermäßig bestimmter Lieferfrist beginnt mit deren Ablauf die zu setzende Nachfrist.
3) Die gesetzlichen Bestimmungen zum Schadenersatz statt der Leistung bleiben unberührt.

 

8. Gefahrenübergang
Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung den Kaufpreis zahlen zu müssen, geht mit der Übergabe auf den Käufer über.

 

9. Zahlung
Ein eventueller im Vertrag gewährleisteter Nachlass entfällt, wenn die Zahlung nicht wie im Vertrag festgelegt erfolgt.
Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer den gesetzlichen Zinssatz in Höhe von 5 % über
dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens durch den Verkäufer bleibt vorbehalten.

 

10. Abnahmeverzug
1) Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm schriftlich zu setzenden angemessenen Nachfrist unter Androhung, nach
fruchtlosem Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen, stillschweigt oder
die Zahlung und/oder die Abnahme ausdrücklich verweigert, bleibt der Anspruch des Verkäufers auf Vertragserfüllung
bestehen. Stattdessen kann er vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz statt der Leistung nach Maßgabe der Ziff.
3 verlangen.
2) 1. Soweit der Verzug des Käufers länger als einen Monat dauert, hat der Käufer anfallende Lagerkosten zu zahlen.
2. Der Verkäufer kann sich zur Lagerung auch einer Spedition bedienen.
3) 1. Als Schadensersatz statt der Leistung bei Verzug des Käufers gem. Ziff. 1 kann der Verkäufer 25 % des Kaufpreises
ohne Abzüge fordern, sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in der Höhe der
Pauschale entstanden ist.
2. Im Falle besonders hoher Schäden, wie z. B. bei Sonderanfertigungen, bleibt dem Verkäufer vorbehalten, anstelle der
Schadensersatzpauschale in Abs. 1) einen nachgewiesenen höheren Schaden geltend zu machen.

 

11. Gewährleistung
1) Dem Käufer steht zur Behebung eines Mangels zunächst das Recht auf Nacherfüllung zu, wobei er das Wahlrecht
zwischen Mangelbeseitigung (Nachbesserung) oder Ersatzlieferung einer mangelfreien Ware hat.
2) Der Verkäufer kann die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten
möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer bleibt.
3) Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten oder die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen, wenn die Nacherfüllung
fehlgeschlagen ist oder nicht in angemessener Frist erbracht wurde oder vom Verkäufer endgültig verweigert wurde.
4) Wählt der Käufer nach Ziff. 3) den Rücktritt, so hat er die mangelhafte Ware zurück zu gewähren und Wertersatz für die
gezogenen Nutzungen zu leisten. Für die Wertermittlung kommt es auf die zeitanteilige lineare Wertminderung im Vergleich
zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer an.
5) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die der Käufer zu vertreten hat, wie z. B. Schäden, die beim
Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, intensive Bestrahlung mit Sonnen- oder
Kunstlicht, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstanden sind.
6) Gewährleistungsansprüche verjähren entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Regelung; der Lauf der Gewährleistungsfrist
beginnt mit der Übergabe der Kaufsache.
7) Im Übrigen bleibt die Haftung für vereinbarte Beschaffenheiten unberührt.

 

12. Rücktritt
Der Verkäufer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn
1) der Lieferant den Verkäufer trotz dessen Bestellung und ohne dessen Verschulden (z. B. wegen Einstellung oder
Nichtbeginn der Produktion der bestellten Ware) auf Dauer nicht beliefert oder
2) ein Fall höherer Gewalt (d. h. unvorhergesehene Ereignisse, auf die niemand Einfluss hat z. B. Naturereignisse),
die Lieferung auf Dauer verhindert (dies gilt nicht bei einem Übernahme-, Vorsorge- oder Abwendungsverschulden des
Verkäufers) oder
3) der Käufer falsche Angaben über die seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen gemacht hat oder
4) der Käufer sich weigert, die durch Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse eingetretene Gefährdung des Vertragszwecks
durch Zug-um-Zug-Leistung oder durch Sicherheitsleistung innerhalb 14 Tagen nach Aufforderung zu beseitigen oder
5) über das Vermögen des Verkäufers ein Insolvenzverfahren eingeleitet oder der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens
mangels Masse zurückgewiesen worden ist.

 

13. Warenrücknahme
Im Falle eines Rücktritts und der Rücknahme gelieferter Ware hat der Verkäufer Anspruch auf Ausgleich für tatsächliche
Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung wie folgt:
1) Für infolge des Vertrages gemachte Aufwendungen wie Transport- und Montagekosten usw. schuldet der Käufer Ersatz in
der entstandenen Höhe der Aufwendungen.
2) Für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Waren gelten folgende Pauschalsätze, sofern kein
Verbraucherkreditgeschäft vorliegt:
Polster- u. sonstige Möbel u. Teppichware, Einrichtungsgegenstände, Elektrogeräte

 

Polster- u. Teppichware,

Elektrogeräte

Sonstige Möbel u. Einrichtungsgegenstände

innerhalb des 1. Halbjahres

30% 20%

innerhalb des 2. Halbjahres

40% 30%

innerhalb des 3. Halbjahres

55% 40%

innerhalb des 4. Halbjahres

65% 50%

innerhalb des 3. Jahres

75% 55%

innerhalb des 4. Jahres

85% 65%

innerhalb des 5. Jahres

90% 70%

 

3) Gegenüber den pauschalen Ansprüchen des Verkäufers bleibt dem Käufer der Nachweis offen, dass dem Verkäufer keine
oder eine wesentlich geringere Einbuße entstanden ist. Desgleichen bleibt dem Verkäufer vorbehalten, den Nachweis zu
führen, dass ihm eine wesentlich höhere Einbuße als in den Pauschalsätzen vorgesehen, entstanden ist.
4) Die Regelungen 1) und 2) gelten nicht für die Rückabwicklung des Vertrages in den Fällen des Widerrufs und dem damit
verbundenen uneingeschränkten Rückgaberecht des Käufers bei Verbraucherverträgen nach dem § 355 ff. BGB.

 

14. Nichtigkeit einzelner Bestimmungen
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen ungültig, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt.

 

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen sowie für sämtliche zwischen
den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten ist der Wohnsitz des Käufers.
2) Ist der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, so ist
der Hauptsitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand.
3) Dasselbe gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz
oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

 

16. Allgemeine Informationspflichten zur alternativen Streitbeilegung nach Art. 14
Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz)
Die europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbelegung (OS) zur Verfügung, die Sie unter dieser Adresse
finden: ec.europa.eu/consumers/odr/. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
sind wir nicht verpflichtet und auch nicht bereit.